Reaktionen auf die Eilverhandlung von Dieter Althaus sorgen für politische Turbulenzen

Veröffentlicht: 14:36, 8. Mär. 2009 (CET)
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Erfurt (Deutschland), 08.03.2009 – Nach dem inzwischen rechtskräftigen Urteil gegen Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus, dessen Behandlungsdauer weiter offen bleibt, ist der Weg zur Fortsetzung seiner Ämter frei. Über die Auswirkungen seiner Verurteilung gibt es unterschiedliche Angaben. Diese rechtliche Frage wird durch das Magazin Focus so beurteilt: Althaus erhalte zwar einen Eintrag in das Bundeszentralregister und sei damit in Deutschland und Österreich vorbestraft, jedoch verbliebe es unter der Mindestgrenze, ab der ein Eintrag im Führungszeugnis vorgesehen sei. Althaus befindet sich in einer Reha-Maßnahme in den Kliniken Schmieder in Allensbach. Eine Pressekonferenz über den Heilungsverlauf und seine Perspektiven ist für den 17. März angesetzt.

Dieter Althaus (CDU)

Richard Soyer, der Sprecher der österreichischen Strafverteidiger, meinte, die Tatsache eines schnellen Verfahrens und einer Verurteilung in Abwesenheit sei „dem Ansehen der Justiz in Österreich eher abträglich“. Die rechtsgerichtete, von Jörg Haider gegründete Partei Bündnis Zukunft Österreich zog Konsequenzen und will das Gericht wegen des Eilverfahrens anzeigen. Gerald Grosz forderte ein Disziplinarverfahren gegen die Staatsanwaltschaft Leoben und die steirische Justiz.

Die Reaktionen im Bundesland Thüringen schwanken zwischen Erleichterung bei der CDU und scharfer Kritik durch die Juristen, wenngleich diese die Rechtsprechung Österreichs keineswegs anzweifeln. Auch Bodo Ramelow (Die Linke) zeigte sich überrascht, dass es in der „österreichischen Justiz Turboverfahren“ gebe. Politisch gilt Thüringens Ministerpräsident als nicht vorbelastet, da das Urteil unter dem Mindestrahmen bleibt, ab welchem ein Eintrag ins |Führungszeugnis aufgenommen wird. Die SPD kündigte einen harten Wahlkampf an, sollte Althaus antreten.

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Quellen