Parlamentsbeteiligungsgesetz verabschiedet

Artikelstatus: Fertig 3. Dez. 2004 (CET)
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Berlin (Deutschland), 03.12.2004 – Mit den Stimmen der rot-grünen Koalition beschloss der deutsche Bundestag am 3. Dezember 2004 das so genannte Parlamentsbeteiligungsgesetz, das die Rechte des Bundestages beim Einsatz der Bundeswehr im Ausland konkretisiert.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 (BVerfGE90, 286) ist die Bundesregierung verpflichtet, für einen Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland die – grundsätzlich vorherige – konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages einzuholen. Seitdem hat es 43 Einsatzentscheidungen über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland gegeben, die ohne nähere gesetzliche Regelung gefasst wurden.

Laut dem neuen Gesetz muss nun das Parlament militärischen Einsätzen zustimmen und darf Soldaten später auch wieder zurückholen. Außerdem kann die Regierung kleine Missionen schneller beschließen. Weiterhin eine Ausnahme bilden „Einsätze bei Gefahr im Verzug, die keinen Aufschub dulden“ und Rettungsmissionen, die geheim gehalten werden sollten. Für das neue so genannte vereinfachte Verfahren reicht es jetzt, „wenn die Regierung die Fraktionsvorsitzenden, die Vorsitzenden der Ausschüsse für Auswärtiges und Verteidigung und die Obleute der Fraktionen in beiden Ausschüssen informiert. Wenn nicht innerhalb von sieben Tagen eine Fraktion oder fünf Prozent der Abgeordneten eine Plenardebatte verlangen, gilt der Einsatz als genehmigt.“

Die Opposition übte harsche Kritik an dem neuen Gesetz.

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Quellen