Keine einstweilige Verfügung gegen Weiterverbreitung des Williamson-Interviews

Veröffentlicht: 08:07, 10. Feb. 2009 (CET)
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Fürth (Deutschland), 10.02.2009 – Der wegen seiner den Holocaust leugnenden Aussagen ins internationale Rampenlicht geratene Bischof Richard Williamson hat vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth eine juristische Niederlage erlitten. Das Gericht wies den Antrag Williamsons auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die weitere Verbreitung eines Interviews ab, das der Bischof der abtrünnigen Priesterbruderschaft St. Pius X. dem schwedischen Fernsehsender Sveriges Television AB gegeben hatte. In dem Interview hatte der Bischof anlässlich eines Aufenthaltes in der Pius-Gemeinde Zaitzkofen am 1. November 2008 den Holocaust an den Juden relativiert. Williamson hatte die Existenz von Gaskammern zur Vernichtung von Juden in der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland bestritten und die Zahl der getöteten Juden als wesentlich geringer angegeben als allgemein angenommen: „Ich denke, dass 200.000 bis 300.000 Juden in Nazi-Konzentrationslagern starben, aber keiner von ihnen in Gas-Kammern.“ Das Interview mit den holocaustleugnenden Passagen war deshalb auf weltweite Beachtung gestoßen, weil die Exkommunikation von vier Bischöfen durch Papst Johannes Paul II. von Benedikt XVI. Ende Januar 2009 aufgehoben worden war. Bischof Williamson war einer dieser vier Bischöfe.

Williamson begründete seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Fernsehsender damit, er sei nicht ausreichend über die Weiterverbreitung des Interviews außeralb Schwedens informiert worden. Er habe die schwedischen Journalisten – so heißt es in der Presseerklärung des Gerichts – nach dem Interview darauf hingewiesen, dass seine Äußerungen im Falle einer Ausstrahlung in Deutschland möglicherweise strafrechtlich geahndet werden könnten. Williamson erklärte außerdem, er habe seine Einwilligung zur Weiterverbreitung des Interviews zurückgezogen. Durch die Handlungsweise des Senders, der das Interview auf seiner Homepage im Internet allgemein zugänglich gemacht habe, fühle sich Williamson in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und in seinem Recht am eigenen Bild verletzt.

Das Gericht sah keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Klägers. Vielmehr habe dieser einer Verbreitung des Interviews über das Internet nicht ausdrücklich widersprochen. Der schwedische Fernsehsender habe daher keine Rechtsverletzung begangen.

Der Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts war bereits am Freitag, 6. Februar 2009 gefasst worden (Az. 11 O 762/09), wurde jedoch erst Montag veröffentlicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Quellen