Diskussion:Verwaltungsgericht Halle: Regelungen zur Schullaufbahn-Empfehlung in Sachsen-Anhalt sind verfassungswidrig

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von SpongeBot in Abschnitt Prüfung

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Verfassungswidrigkeit Bearbeiten

Ist diesbezüglich das Grundgesetz oder die Landesverfassung gemeint? --HoH 16:50, 18. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Hmm, das steht leider nirgendwo. Zumindest nicht in den bisherigen Quellen. Magst Du mal schauen? Viele Grüße --Angela H. 16:51, 18. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Ich habe noch mal geschaut, aber konnte momentan nichts dazu finden. Alle Artikel schreiben nichts dazu, und die Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichtes waren aus 2005 bzw. 2004. :-( Viele Grüße --Angela H. 17:04, 18. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Hmm, da ist immer noch nichts zu finden, auf welche Verfassung sich das nun genau bezieht. :-( Ich werfe den Artikel dann mal raus. Ggf. kann man das dann ja später noch genauer aufgreifen. Sieht ja so aus, als würde es da noch eine Beschwerde vom Kultusministerium oder so geben. Viele Grüße --Angela H. 22:19, 18. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
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