Diskussion:Europäischer Gerichtshof entscheidet gegen Filtersysteme bei sozialen Netzwerken

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Usien in Abschnitt Prüfung

Titel Bearbeiten

Hallo, hoffe ich mach das richtig: Ich finde, der Titel müsste geändert werden; die genannten Filtersysteme werden nicht untersagt, sondern eine Verpflichtung hierzu hat sich nicht durchgesetzt. Ich würde also in etwa Folgendes vorschlagen: "Europäischer Gerichtshof weist Vorschlag zurück, der soziale Netzwerke zu Filtersystemen verpflichten würde" oder "Europäischer Gerichtshof weist Verpflichtung zu Filtersystemen für soziale Netzwerke zurück". Gruß, 'Titan'

Hallo, wurde erledigt, obgleich das Urteil auch schon als Verbot interpretiert werden kann. --Itu 20:29, 17. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Prüfung Bearbeiten

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Exzellent. TillSiebert 19:06, 17. Feb. 2012 (CET)Beantworten


Hmm... untersagen und nicht verpflichten sind aber noch 2 ganz andere paar Stiefel. --Itu 19:22, 17. Feb. 2012 (CET)Beantworten

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