Berner Oberland: Wolf wurde von Zug überfahren

Artikelstatus: Fertig 14:02, 25. Mär. 2006 (CET)
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Interlaken (Schweiz), 25.03.2006 – Am Mittwoch, den 22. März ereilte gegen 21:00 Uhr einen Wolf im Berner Oberland ein tödliches Schicksal, als er in Gsteigwiler unter einen Zug der „Berner Oberland Bahnen“ geriet. Bereits im September 2005 ging ein Ausflug eines ausgebrochenen Wolfs in Gelsenkirchen tödlich aus. Der Wolf in Gelsenkirchen war aus einem Erlebnispark ausgebrochen und wurde einige Tage später auf der Autobahn von einem Auto angefahren.

Beim Wolf aus dem Berner Oberland handelt es sich um einen ausgewachsenen Rüden. Ein zuständiger Jäger aus der Region geht davon aus, dass der Wolf aus Italien über die Alpen in die Schweiz gelangt ist. Dort ist ein Wolfsrudel bekannt, dem rund 130 Tiere angehören. Der überfahrene Wolf wurde am Freitag im Berner Tierspital obduziert. Dabei stellten die Tierärzte an dem Kadaver zahlreiche Knochenbrüche und die Tierseuche Räude fest. In der Gegend, in der der Wolf gefunden wurde, herrscht bereits seit längerem die Fuchsräude. Anhand einer DNA-Bestimmung an der Universität Lausanne wollen die Ärzte nun noch die definitive Abstammung des Tieres klären.

Der Unfall erregt Aufmerksamkeit in der Schweiz, weil Experten schon lange vermuten, dass sich auf dem Gebiet des Kantons Bern Wölfe aufhalten. In anderen Regionen der Schweiz wurde die Existenz von Wölfen 1995 bereits nachgewiesen. Im Mai 2001, im August 2002 und im Oktober 2004 wurde im Berner Gebirge ein Wolf gesichtet. Bisher waren das jedoch nur Spekulationen, und es wurde nie offiziell bestätigt. Der Fund des toten Wolfes ist nun erstmalig der Beweis für diese These.

Der Wolf gehört in der Schweiz zu den geschützen Tieren und darf nicht gejagt werden. Kleintierzüchter, vor allem Schafshirten, sind jedoch über die Anwesenheit des Raubtieres nicht erfreut. Da die Schweizer Behörden auf die Rückkehr des Wolfes vorbereitet sind, wird nun mit den Züchtern und Hirten zusammengearbeitet. Es existiert schon ein „Konzept Wolf“, das regeln soll, wie Mensch und Tier, ohne Schaden zu nehmen, zusammenleben können. Das Konzept sieht vor, unter anderem Schafsherden künftig von Herdenschutzhunden bewachen zu lassen. Darin wird auch geregelt, unter welchen Voraussetzungen Wölfe trotz des Schutzstatus geschossen werden dürfen.

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Quellen