Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags befasst sich mit „bedingungslosem Grundeinkommen“

Veröffentlicht: 18:08, 22. Nov. 2010 (CET)
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Berlin (Deutschland), 22.11.2010 – Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich mit einer Eingabe befasst, die die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens zum Ziel hat. Die bereits 2008 gestartete Online-Petition konnte mehr als 50.000 Unterstützer gewinnen. Die Initiatorin Susanne Wiest wurde von den Ausschussmitgliedern angehört. Die deutsche Bundesregierung lehnt ein „bedingungsloses Grundeinkommen“ ab. Sie begründet ihre Ablehnung vor allem mit zu befürchtenden „problematischen Auswirkungen auf die Arbeitsanreize“. Das sagte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Ralf Brauksiepe (CDU), am 8. November 2010 vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.

Aufgrund einer ungewöhnlich großen Zuhörerschaft musste die Sitzung in einen anderen als den üblicherweise für solche Anhörungen verwendeten Sitzungssaal verlegt werden.

Eingaben an den Petitionsausschuss verpflichten das Bundestagsplenum nicht, über die jeweilige Materie zu beraten oder gar abzustimmen, da für Volksinitiativen oder -begehren staatsrechtlich kein Raum ist. Petitentenanliegen sind allerdings vom Ausschuss zur Kenntnis zu nehmen und im Falle einer großen Unterstützerschaft, wie hier, auch zu beraten.

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Quellen