Lebenslange Haft für Holzklotzwerfer

Veröffentlicht: 22:02, 20. Mai 2009 (CEST)
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Oldenburg (Oldb) (Deutschland), 20.05.2009 – Das Oldenburger Landgericht verkündete heute das Urteil gegen den sogenannten Holzklotzwerfer von Oldenburg. Dieser hatte am Ostersonntag vor einem Jahr durch den Wurf eines sechs Kilogramm schweren Holzklotzes von einer Autobahnbrücke über die Bundesautobahn A 29 in der Nähe von Oldenburg eine Frau tödlich verletzt, die in einem Personenwagen unter der Brücke hindurch fuhr. Das Urteil lautet auf lebenslänglich.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 31-jährige Nikolai H. sich eines heimtückischen Mordes und des dreifachen versuchten Mordes und vorsätzlichen, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig gemacht hat. Im Fahrzeug saß eine Familie aus dem nordrhein-westfälischen Telgte, die auf dem Rückweg von einem Besuch bei Freunden in Wilhelmshaven war. Der Familienvater saß am Steuer, die beiden Kinder im Fond des Wagens. Die 33-jährige Mutter der beiden Kinder, Olga K., saß auf dem Beifahrersitz, als sie von dem Geschoss getroffen wurde.

Bei dem Verurteilten handelt es sich um einen aus Kasachstan stammenden Heroinabhängigen, der die Tat „aus Frust und Wut“ begangen habe, so der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann. Der Angeklagte hatte zwar ein Geständnis abgelegt, dieses jedoch später widerrufen. Das Gericht hielt das Geständnis dennoch für echt, weil weitere Indizien gegen den Angeklagten sprachen. So waren an dem Holzklotz Bodenreste gefunden worden, die zu den Bodenmerkmalen im Garten des Angeklagten passten. Außerdem sei das Mobiltelefon des Angeklagten kurz nach dem Tatzeitpunkt in der Nähe des Tatortes geortet worden. Mithäftlinge hatten außerdem ausgesagt, dass der Angeklagte auch während seiner Untersuchungshaft ihnen gegenüber die Tat zugegeben hatte. Während des 30-tägigen Prozesses äußerte sich der Angeklagte nicht mehr zur Sache. Laut Prozessbeobachtern nahm der Angeklagte das Urteil ohne erkennbare Gemütsregung hinter einer Panzerglaswand, die zu seinem Schutz errichtet worden war, entgegen.

Auf die Spur des Angeklagten waren die Ermittlungsbehörden durch eine freiwillige Zeugenaussage des Mannes gekommen, durch die er sich verdächtig gemacht hatte, weil er Einzelheiten des Tathergangs wusste, von denen in der Presse nicht die Rede gewesen war.

In seinem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die lebenslange Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Nach der Urteilsverkündung kündigte die Verteidigung Revision beim Bundesgerichtshof an.

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