Diskussion:Wiener Straßenbahnfahrer wird nicht wegen Wiederbetätigung angeklagt
Prüfung
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- Veröffentlicht: -- SpongeBot 23:23, 22. Mai 2009 (CEST), angefordert durch Psychodaddy
- Eintrag auf Hauptseite: -- SpongeBot 23:23, 22. Mai 2009 (CEST), angefordert durch Psychodaddy
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Kategorisierung
BearbeitenWenn „Betätigung im nationalsozialistischen Sinn“ nicht passt, weil es nicht so war, dann passt „Straftat“ genauso wenig. Allerdings ist die Kategorisierung thematisch und es findet sich mit „Wiederbetätigung“ auch im Titel. Das heißt die Kategorisierung mit „Betätigung im nationalsozialistischen Sinn“ meint nicht „Wegen Betätigung im nationalsozialistischen Sinn verurteilt“. So sehe zumindest ich das, insbesondere bezüglich all der vielen Kategorien zu Straftaten. --Holger 21:36, 22. Mai 2009 (CEST)
- Straftat habe ich nicht hinzugefügt. Passt auch nicht. Um zur Kategorie Betätigung im NS-Sinn zu passen braucht es keine Verurteilung, wohl aber eine Tat dazu. Und die war nicht gegeben. Straftat sollte raus, da er keine Straftat begannen hat. --Psychodaddy 22:33, 22. Mai 2009 (CEST)
- Nachtrag: Allerdings finde ich Deine Ergänzungen (Portal, Kategorien) gut. --Psychodaddy 22:38, 22. Mai 2009 (CEST)
- Nachsatz: Kategorien können auch nach Veröffentlichung leicht und unproblematisch, ohne das der Artikel dadurch verändert wird, geändert werden. So etwas stellt kein Problem dar und wird regelmäßig praktiziert. --Psychodaddy 22:40, 22. Mai 2009 (CEST)
- Nachtrag: Allerdings finde ich Deine Ergänzungen (Portal, Kategorien) gut. --Psychodaddy 22:38, 22. Mai 2009 (CEST)
- Ja, die Kategorisierung sollte einer Veröffentlichung nicht im Weg stehen. --Holger 22:58, 22. Mai 2009 (CEST)
- Denke ich auch. Aber betätigt hat er sich wohl doch nicht. Hingegen bei so einem Artikel wäre diese Kategorie auf sicher angebracht. --Psychodaddy 23:01, 22. Mai 2009 (CEST)
- Ja, die Kategorisierung sollte einer Veröffentlichung nicht im Weg stehen. --Holger 22:58, 22. Mai 2009 (CEST)
Bildnachweis
BearbeitenIn welchen Fällen verwendet man die Bildnachweis-Vorlage? --Psychodaddy 23:16, 22. Mai 2009 (CEST)
- Das ist so eine grundsätzliche Sache. Entweder man geht davon aus, dass es reicht, dass der Fotograf usw. auf der Bildbeschreibungsseite aufgeführt wird, die nur ein Klick auf das Bild entfernt ist, oder man geht davon aus, dass es nicht reicht, und der Fotograf usw. bereits unter dem Bild aufgeführt werden muss. Davon unabhängig könnte man es dann als rein freiwillige Information für gut befinden. --Holger 23:34, 22. Mai 2009 (CEST)
- Werde das beim nächsten Mal ausprobieren. Bin diesbezüglich noch unschlüssig. Grundsätzlich sollte ein Klick zumutbar sein, wenn man wissen will, wer der Urheber ist. Aber es gibt vielleicht Leser, die das nicht wissen. Viele lesen zwar, arbeiten aber nicht mit (daran ist nichts auszusetzen). --Psychodaddy 23:40, 22. Mai 2009 (CEST)