Diskussion:Bundesverfassungsgericht erklärt Solidaritätszuschlag für zulässig

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Zeitlupe in Abschnitt Überschrift

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Überschrift

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Frage zur Überschrift: "Bundesverfassungsgericht erklärt Solidaritätszuschlag für zulässig" erklärt es den Soli für zulässig oder erklärt es nur den Antrag für unzulässig? --Jurgen2212 13:37, 25. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Im engeren Sinn ist der Antrag für unzulässig erklärt worden. Allerdings verstehe ich die Begründung und den Verweis auf die frühere Rechtsprechung so, dass das Gericht den Soli für zulässig hält. --Zeitlupe 17:26, 25. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Ich habe aber nichts dagegen, wenn jemand eine bessere Überschrift findet und den Artikel verschiebt. --Zeitlupe 17:28, 25. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
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