Bundestag und Bundesrat starteten das Gesetzgebungsverfahren zur Föderalismusreform

Berlin (Deutschland), 10.03.2006 – Vertreter der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD warben heute im Deutschen Bundestag und in der Länderkammer, dem Bundesrat, um Zustimmung für die so genannte Föderalismusreform. Dabei geht es um die Beseitigung von Hemmnissen im Gesetzgebungsverfahren, die aus dem Zusammenspiel zwischen der Bundesebene (Bundestag) und den Mitspracherechten der Bundesländer bei Bundesgesetzen (Bundesrat) resultieren.

Geplant ist die Vereinfachung des Gesetzgebungsverfahrens durch Entflechtung von Bundes- und Länderkompetenzen. So soll die Zuständigkeit für die Bildungspolitik vollständig an die Bundesländer übergehen, während der Bund in anderen Fragen die alleinige Gesetzgebungshoheit erhält. Insgesamt sind im Gesetzgebungsverfahren etwa 40 Verfassungsänderungen notwendig. Diese erfordern jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit der beiden Gesetzgebungsorgane.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU Volker Kauder warb für die Reform mit den Worten: „Wir werden den globalen Wettbewerb nicht bestehen, wenn wir uns weiterhin langwierige und komplizierte Gesetzgebungsverfahren leisten.“ In seinem Redebeitrag vor dem Bundestag machte der SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck deutlich, dass für ihn die Frage noch nicht ausdiskutiert sei, wie das Verhältnis von Bund und Ländern in Fragen der Bildungspolitik künftig gestaltet werden sollte. Gerade das Ganztagsschulprogramm habe gezeigt, dass der Bund wesentlich zur Reformierung des deutschen Bildungswesens beitrage. Es müsse geprüft werden, ob die Länder auf solche Finanzierungshilfen künftig verzichten wollten.

Von Vertretern der Opposition wurde die Gesetzesinitiative kritisiert. Während sie der FDP-Politiker Ernst Burgbacher als mutlos bezeichnete, sagte Bodo Ramelow für die Linkspartei, die geplanten Veränderungen seien „eine Rolle rückwärts in feudale Kleinstaaterei“. Die Fraktionssprecherin der Grünen, Renate Künast, kritisierte die Reform als „Stümperwerk“, das dem angestrebten Ziel der Reform, das Land handlungsfähiger zu machen, nicht gerecht werde. Sie forderte im Bereich der Bildungspolitik eine gemeinsame strategische Bildungsplanung. Andernfalls könne Deutschland im internationalen Wettbewerb nicht bestehen.

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