Bundestag beschloss BKA-Gesetz – Breite Mehrheit gegen das Gesetz im Bundesrat abzusehen

Veröffentlicht: 20:49, 26. Nov. 2008 (CET)
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Berlin (Deutschland), 26.11.2008 – Am Mittwoch, den 12. November 2008, hat der Deutsche Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus (kurz: BKA-Gesetz) mit deutlicher Mehrheit verabschiedet.

Die Landesregierungen von Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Sachsen-Anhalt teilten jedoch am 25. November mit, dem BKA-Gesetz am Freitag im Bundesrat nicht zuzustimmen. Nachdem zuvor auch Sachsen und Rheinland-Pfalz ihre Enthaltung angekündigt hatten - und auch von Regierungsvertretern aller Länder, in denen die FDP, die Linken oder die Grünen mitregieren – keine Zustimmung zum Gesetzesvorschlag signalisiert worden war, zeichnet sich nun eine breite Mehrheit im Bundesrat gegen das Vorhaben ab, so dass die Ratifizierung nicht erfolgen kann. Geplant war, dass das Gesetz Anfang 2009 in Kraft treten sollte.

Die Fassung des Gesetzentwurfs, die durch den Bundestag verabschiedet wurde, sah grundsätzlich richterlich angeordnete Durchsuchungen von Computern über „Spionagesoftware“ (Bundestrojaner) vor, die über das Internet vom BKA versendet werden sollte und sich auf den betreffenden Rechnern selbst installieren kann. Außerdem sollten dem Entwurf zufolge in Zukunft Kameraüberwachungen in Wohnungen möglich sein. Diese Daten sollten nur fallbezogen verwertet werden dürfen; andernfalls wären sie spätestens zum Ende des Kalenderjahres zu löschen gewesen, in dem die Aufzeichnung aufgrund richterlicher Anordnung erfolgte. Alle Daten, die interner Natur des Haushalts sind, seien unverzüglich zu entfernen, hieß es im Gesetzesvorschlag weiter. Angewendet werden sollte das Gesetz bei Straftaten gegen Leib und Leben sowie die innere Sicherheit des Staates oder des Landes, und dies grenzübergreifend.

Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, betonte inzwischen, dass „kosmetische Reparaturen beim BKA-Gesetz nicht ausreichen“. Der Gesetzentwurf enthalte eine lange Liste gravierender Mängel. Auch gebe es verfassungsrechtliche Bedenken beim BKA-Gesetz. Das immer wahrscheinlicher werdende Vermittlungsverfahren dürfe keine reine „Schönheitsoperation“ werden. Mitglieder der FDP hatten bereits kurz nach der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag überlegt, dagegen beim Bundesverfassungsgericht zu klagen. „Dies ist kein normales Polizeigesetz, sondern ein weiterer Schritt in einen ausufernden Präventionsstaat“, äußerte sich am 12. November der FDP-Abgeordnete Max Stadler. Wolfgang Wieland (Bündnis90/Grüne) sagte, die Polizei werde jetzt ihr eigener Geheimdienst. Auch die Linkspartei hatte das neue Gesetz abgelehnt. Es handele sich dabei um eine „Lizenz zur Willkür“, äußerte sich die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke. Hauptstreitpunkte sind, dass im Eilfall auch ohne richterliche Anordnung Online-Durchsuchungen von Computern durchgeführt werden dürften und Journalisten, Rechtsanwälte und Ärzte nur noch ein eingeschränktes Zeugnisverweigerungsrecht haben sollen.

Sowohl der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger als auch der Deutsche Journalisten-Verband forderten die Länder auf, gegen das Gesetz zu stimmen und sich für die Pressefreiheit einzusetzen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte dagegen gestern noch einmal hervorgehoben, dass er der Auffassung sei, dass der Vorstoß keine echte Gefahr für die Pressefreiheit darstelle. Außerdem kritisierte er noch einmal die Enthaltungen im Bundesrat, die bei strittigen Fragen üblich seien.

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