Zufall oder Absicht? Brandanschlag auf ein Gebäude am Tage eines Gerichtsurteils

Veröffentlicht: 19:28, 26. Mai 2015 (CEST)
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Bremen (Deutschland), 26.05.2015 – Der Brand in einem traditionsreichen Modehaus in Bremen am 6. Mai fand ausgerechnet an dem Tag statt, als im Prozess zwischen Hauseigentümer und Mieter ein erstes Urteil gefällt wurde. Mieter ist Hans Eulenbruch, Geschäftsführer des Modehauses, das unter dem Namen „Harms Am Wall“ firmiert. Nach seiner Darstellung sei er überfallen und im Gebäude eingesperrt worden. Anschließend hätten die Räuber das Feuer gelegt. Als Beweis legte er Videoaufzeichnungen der Überwachungskameras vor. Der Vermieter Marco Bremermann ist Geschäftsführer des Bau- und Immobilienunternehmens Müller & Bremermann, das in der Hansestadt zahlreiche Grundstücke besitzt. Er hielt sich zur Tatzeit in Afrika auf und soll nach seiner Rückkehr zu dem Fall vernommen werden.

Das ausgebrannte Geschäftshaus am 26. Mai 2015

Gegenwärtig fahndet die Polizei nach den beiden Tätern, die den Raubüberfall verübt und anschließend das Haus angezündet hätten. Durch den Brand ist das Gebäude in den oberen Stockwerken so stark beschädigt, dass es komplett abgerissen werden müsste. Die Straße ist deswegen seit einigen Wochen gesperrt. Allerdings gilt die Fassade als erhaltungswürdig. Durch das Feuer wurden auch Dächer der benachbarten Häuser beschädigt, durch das Löschwasser sind anliegende Geschäftsräume in Mitleidenschaft gezogen worden. Der Schaden geht in die Millionenhöhe.

Am 22. Mai hat Eulenbruch einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die F.H. Harms GmbH gestellt, da Zahlungen seitens der Versicherung ausblieben. Nur die Gehälter der Mitarbeiter sind für die nächsten drei Monate gesichert. Noch einen Monat vor der Brandkatastrophe hatte er großartige Pläne: Das Gebäude, in dem das Familienunternehmen seit 1911 residiert, sollte aufwändig saniert und umgebaut werden. Die Eröffnung der umgestalteten Geschäftsräume sollte pünktlich zum 150jährigen Jubiläum im September diesen Jahres erfolgen.


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